GINKOBIL-ratiopharm 120 mg Filmtabletten
6680875
| 60 St
ratiopharm GmbH
Abbildung ähnlich
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
PZN: | 2537856 |
Hersteller: | Berlin-Chemie AG |
Darreichung: | Hartkapseln mit magensaftresistent überzogenen Pellets |
Menge: | 200 St |
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Kapsel
Wirkstoff Pankreas-Pulver vom Schwein | 319,05-414,35 mg |
Hilfsstoff Titandioxid | + |
Hilfsstoff Eisen(III)-oxid | + |
Hilfsstoff Eisen(III)-oxidhydrat, schwarz | + |
Hilfsstoff Indigocarmin | + |
Hilfsstoff Natriumdodecylsulfat | + |
Wirkstoff Triacylglycerollipase | 40000 PhEur.-Einheiten |
Wirkstoff Amylase | mindestens 25000 PhEur.-Einheiten |
Wirkstoff Proteasen | mindestens 1500 PhEur.-Einheiten |
Hilfsstoff Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer (1:1) Dispersion 30% | + |
Hilfsstoff Simeticon-Emulsion 20% | + |
Hilfsstoff Talkum | + |
Hilfsstoff Triethylcitrat | + |
Hilfsstoff Gelatine | + |
Da die Dosierung des Arzneimittels von verschiedenen Faktoren abhängt, sollte sie von Ihrem Arzt individuell auf Sie abgestimmt werden.
Die Dosierung ist abhängig vom Körpergewicht und hängt von der Schwere der Erkrankung und der Zusammensetzung der Mahlzeit ab.
Lassen Sie sich zur Dosierung von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
1) Preise inkl. MwSt., Versandkosten pro Bestellung 7,95 EUR bis 69,00 EUR Warenwert.
2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
Lebensmittelinformationsverordnung und weitere Artikelangaben
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