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CALCIUM 500 HEXAL Brausetabletten

CALCIUM 500 HEXAL Brausetabletten

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Apothekenpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

PZN: 7383926
Hersteller: Hexal AG
Darreichung: Brausetabletten
Menge: 100 St
14,49 1
€ 0,14 / 1St
26,11 €2 Sie sparen 11,62 € (45%)
sofort verfügbar
Menge:
Alternative Packungsgrößen
100 St

Indikation

1. Zur Vorbeugung eines Calciummangels bei erhöhtem Bedarf (z.B. Wachstumsalter, Schwangerschaft, Stillzeit). 2. Zur unterstützenden Behandlung der Osteoporose.

Gebrauchs­informationen

Anwendungsangaben

  • - Calciummangel
  • - Unterstützende Behandlung der Osteoporose

Zusammensetzung

Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette

Wirkstoff Calciumcarbonat1250 mg
Hilfsstoff Natriumhydrogencarbonat+
Hilfsstoff Natrium-Ioninsgesamt 56,5 mg
Wirkstoff Calcium-Ion500,54 mg
Hilfsstoff Citronensäure+
Hilfsstoff Natrium cyclamat+
Hilfsstoff Saccharin natrium+
Hilfsstoff Zitronen-Aroma, sorbitolhaltig+
Hilfsstoff Sorbitolhöchstens 50 mg
Hilfsstoff Äpfelsäure+
Hilfsstoff Natriumcarbonat+

Dosierungsangaben

PersonenkreisZeitpunktEinzeldosisGesamtdosis
Erwachsenewährend oder nach der Mahlzeit1 Brausetablette1-2 mal täglich

Wichtige Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Cyclamat (E-Nummer E 952)!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Trinken Sie das Arzneimittel nach Auflösen bzw. nach Zerfallenlassen in Wasser (z.B. ein Glas).

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu einer Hyperkalzämie mit Muskelschwäche sowie zu Bauchschmerzen, Verstopfung, Übelkeit und Erbrechen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Calciumionen haben entscheidende Bedeutung bei der Aktivierung biologischer Systeme. Ein Mangel an Calcium im Blut erhöht, ein Überschuss dagegen vermindert die neuromuskuläre Erregbarkeit. Orale Calciumzufuhr fördert die Remineralisation des Skeletts bei Calciummangel. Zusätzlich bindet und neutralisiert der Wirkstoff Magensäure. Das Kalzium bildet mit Magensäure schwer lösliche Salze, die über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Derart wirkt der Stoff gegen Sodbrennen, Aufstoßen und andere säurebedingte Magenbeschwerden. Zudem verringert sich die Gefahr, dass infolge einer Übersäuerung Geschwüre im Magen-Darm-Bereich auftreten.

Aufbewahrung

Aufbewahrung

Lagerung vor Anbruch
Das Arzneimittel muss
- vor Feuchtigkeit geschützt (z.B. im fest verschlossenen Behältnis)
- im Dunkeln (z.B. im Umkarton)
aufbewahrt werden.
Aufbewahrung nach Anbruch oder Zubereitung
Das Arzneimittel muss nach Anbruch/Zubereitung innerhalb der nächsten Stunde verbraucht werden!

Diese Angabe gilt nur für die aufgelöste Brausetablette. Nach dem Öffnen des Tablettenröhrchens darf das Arzneimittel höchstens 3 Jahre verwendet werden.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Erhöhte Kalziumwerte
- Erhöhte Kalziumausscheidung im Urin
- Verstopfung
- Blähungen
- Bauchschmerzen
- Übelkeit
- Schwindel
- Nesselsucht
- Juckreiz
- Hautausschlag

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Erhöhte Kalziumausscheidung im Urin
- Erhöhte Kalziumwerte
- Eingeschränkte Nierenfunktion
- Neigung zur Bildung von kalziumhaltigen Nierensteinen
- Kalkablagerungen in der Niere

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Für diese Altersgruppe liegen keine Dosierungsangaben vor.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

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1) Preise inkl. MwSt., Versandkosten pro Bestellung 7,95 EUR bis 69,00 EUR Warenwert.

2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

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